Informationen zum Zensus 2025
Um schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen zur Nutzung vor allem durch Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu erheben gibt es für die Bevölkerung eine Haushaltsbefragung. Diese Befragung kann online, per Papierfragebogen oder telefonisch durchgeführt werden. Diese Befragung nennt sich ,,Mikrozensus‘‘ und ist eine repräsentative Befragung von Haushalten in Deutschland. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder führen den gesetzlich festgelegten Mikrozensus seit 1957 durch.
Die Ergebnisse sind von erheblicher Bedeutung für die Politik und der Gesellschaft. Der Mikrozensus bringt jährlich daten zur Bevölkerungsstruktur und zur sozialen und wirtschaftlichen Lage der Haushalte. Diese Kenntnisse sind wichtig für eine effektive Förderung gerade solcher Bevölkerungsgruppen, die in besonderem Maße staatliche Unterstützung und Fürsorge benötigen (z. B Kinder, kranke/ältere Menschen, Erwerbslose).
In der Haushaltsbefragung werden nach allgemeinen Angaben, Angaben zur Erwerbstätigkeit, zur Aus- und Weiterbildung und zum Lebensunterhalt gefragt. Alle vier Jahre werden auch Angaben zur Wohnsituation, zur Krankenversicherung, zum Pendlerverhalten und zur Gesundheit gefragt.
Die Befragung kann online, telefonisch und per Papierfragebogen durchgeführt werden. Online erhalten Sie die erforderlichen Zugangsdaten von Ihrem statistischen Landesamt. Mithilfe einer Vorlesesoftware kann die Online-Befragung auch von Blinden oder Sehbehinderten Menschen genutzt werden. Bei der telefonischen/mündlichen Befragung, können Interviewerinnen und Interviewer eingesetzt werden, die Sie durch den Fragebogen leiten und bei Rückfragen unterstützen. Bei der schriftlichen Befragung erhalten Sie auf Nachfrage einen Papierfragebogen von Ihrem Statistischen Landesamt. Diesen müssen Sie dann ausgefüllt mit einem ausreichen frankierten Umschlag zurückschicken.
Die Dauer der Befragung kommt auf die Haushaltsgröße und der individuellen Lebenssituation an. Für Personen, die sich in der Ausbildung befinden, sind teilweise andere Fragen wichtig, als bei Erwerbstätigen, Arbeitssuchende oder Personen im Ruhestand.
Alle ausgewählten Haushalte/Gebäude werden bis zu viermal befragt. Diese Befragung findet je nach Frageprogramm bis zu zweimal innerhalb eines Kalenderjahres statt. Die Wiederholungsbefragungen ermöglichen aussagen über die Veränderungen und Entwicklungen in den Haushalten.
Ein Prozent der Bevölkerung wird per mathematischem Zufallsverfahren für die Befragung ausgewählt. Die angaben dieser Stichprobe trifft dann auf die gesamten Verhältnisse der Bevölkerung zu. Dabei ist allerdings wichtig, dass die Auswahlanordnung genau eingehalten wird, so kann ein Haushalt nicht gegen einen anderen ausgetauscht werden, daher ist Ihre Mitarbeit so wichtig.
Da der Mikrozensus eine amtliche Erhebung ist, bei der der Gesetzgeber im Mikrozensusgesetz für den größten Teil der Fragen eine Auskunftspflicht festgesetzt hat, ist eine Befreiung der Auskunftspflicht grundsätzlich nicht möglich. Das heißt, dass alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben, Auskunft geben müssen.
Sobald die erforderlichen Angaben im Statistischen Landesamt vollständig und richtig vorliegen, werden die persönlichen Daten von den eigentlichen Daten getrennt und vernichtet. Somit ist die Aufbereitung der Daten ab diesem Zeitpunkt vollkommen anonym. Aus den hochgerechneten Ergebnissen sind keine Rückschlüsse auf die einzelne Auskunft des jeweiligen Bürgers gemachten Angaben möglich. Somit besteht eine Geheimhaltungspflicht der amtlichen Statistik.
Bei nicht mehr erwerbstätigen, besonders bei älteren Personen, fallen umfangreiche Fragenblöcke, wie zur Erwerbstätigkeit und Arbeitssuche weg. Daher wird jede Auskunft benötigt, wenn die hochgerechneten Ergebnisse die wahren Verhältnisse der Bevölkerung widerspiegeln sollen.
Die Ergebnisse werden von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder in Form von Tabellen und grafischen Darstellungen auf ihren Webseiten und in gedruckter Form veröffentlicht. Darauf können alle interessierten Bürger und Bürgerinnen, die Regierung, das Parlament, die Verwaltung, die Wirtschaft, die Wissenschaft und die Medien zugreifen. Außerdem gibt es regelmäßige Pressemitteilungen und Pressekonferenzen zu den Ergebnissen des Mikrozensus, was zu einem großen Interessen in den Medien führt.