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6. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Börde Lamstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle in Lamstedt - Lamstedter Bade -Abenteuer (LAMBADA) vom 24. Septemb

Aufgrund des § 10 Nds. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Juni 2018 (Nds. GVBl. S. 113), in Verbindung mit §§ 1, 2 und 5 des Nds. Kommunalabgabengesetzes (NKAG) in der Neufassung vom 20. April 2017 (Nds. GVBl. 2017, 121), hat der Rat der Samtgemeinde Börde Lamstedt in seiner Sitzung am 10. Dezember 2019 folgende Satzung beschlossen:


ARTIKEL I
Änderung der Satzung
Die Satzung der Samtgemeinde Börde Lamstedt über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Schwimmhalle in Lamstedt - Lamstedter Bade - Abenteuer ( LAMBADA ) vom 24. September 1992 in der Fassung vom 16. Februar 2011 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Gebühr für die Erteilung von Schwimmunterricht ist an den externen Dienstleister zu entrichten.
(2) Die Gebühr für die Erteilung von Wassergymnastik, Babyschwimmen und sonstige Angebote ist an den externen Dienstleister zu entrichten.“

 

ARTIKEL II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Januar 2020 in Kraft.

 

 

Lamstedt, den 10. Dezember 2019

 

SAMTGEMEINDE BÖRDE LAMSTEDT
Holger Meyer
Samtgemeindebürgermeister
 

 

 

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