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11. Satzung der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven, vom 02. Juni 2020 zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung

Aufgrund der §§ 10, 11, 44 und 55 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Oktober 2019 (Nds. GVBl. S. 309) hat der Rat der Samtgemeinde Börde Lamstedt in seiner Sitzung am 02. Juni 2020 folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I
Änderung der Satzung
Die Satzung der Samtgemeinde Börde Lamstedt über die Erhebung von Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die Abwasserbeseitigung) vom 21. Februar 1995 in der Fassung der 10. Änderungssatzung vom 20. Dezember 2018 wird wie folgt geändert:

 

§ 4 Absatz 5 erhält folgende Fassung:
Der Beitragssatz beträgt 24,30 € je Quadratmeter beitragspflichtiger Fläche.

 

Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. Juli 2020 in Kraft.

 

Lamstedt, den 02. Juni 2020

 

 

Samtgemeinde Börde Lamstedt
Holger Meyer
Samtgemeindebürgermeister
 

 

 

Alle Satzungen im PDF Format finden Sie zum Download hier
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