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74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und Mittelstenahe; Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

21. 12. 2023

Die Samtgemeinde Börde Lamstedt plant die Durchführung eines Bauleitplanverfahrens zur 74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980 in den Gemarkungen Lamstedt und Mittelstenahe vorzunehmen. Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Börde Lamstedt  hat den Aufstellungsbeschluss zu diesem Bauleitplanverfahren in seiner Sitzung am 14.12.2023 getroffen, um die für das Samtgemeindegebiet bislang geltende Ausschlusswirkung für Windkraftenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 3 BauGB und Höhenbegrenzung für Windkraftanlagen aufzuheben.  

 

Ziel des Bauleitplanverfahrens der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980:

Nach dem Energiekonzept der Bundesregierung kommt den erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutung für die künftige Energieversorgung zu. Zur Erreichung dieses Ziels soll auch der weitere Ausbau der Windenergie an Land forciert werden. Die Samtgemeinde Börde Lamstedt hat sich daher dazu entschlossen, die Voraussetzungen für die Windenergienutzung in der Samtgemeinde insgesamt zu verbessern. 

 

Ziel der Samtgemeinde Börde Lamstedt ist es daher mit der vorliegenden Bauleitplanung, die in der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, 1980 bislang festgelegte Ausschlusswirkung für Windenergieanlagen im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB für das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Börde Lamstedt aufzuheben. 

Das in der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes, 1980 dargestellte Sonstige Sondergebiet SO-Wind „Windenergieanlagenkraftwerk“ wird im Rahmen der hier in Rede stehenden Flächennutzungsplan-Änderung in Flächen für die Landwirtschaft umgewandelt. Die für den Bereich der 22. FNP-Änderung bislang fixierte Höhenbegrenzung auf 99,90 m entfällt dann vollständig.

 

Die in der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, 1980 der Samtgemeinde Börde Lamstedt in der Gemarkung Hackemühlen, nördlich von Lamstedt dargestellten Sondergebietsflächen SO „Wind“ mit der Zweckbestimmung „Windenergie“ bleiben bestehen, da diese existierenden Windenergieanlagen Bestandsschutz haben.

 

Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung zu geben wird ein öffentliches Auslegungsverfahren ausgeführt. Das öffentliche Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 15.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, Zimmer 7, 21769 Lamstedt durchgeführt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Der Bauleitplanentwurf mit Planzeichnung und Begründung und Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild, Schutzgut Mensch und sonstige Sachgüter, sowie Schutzgut Fläche 

sowie umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu dem genannten Bauleitplanverfahren liegt in dem genannten Zeitraum während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und können Anregungen zu diesen Unterlagen von jedermann vorgebracht werden, auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Erläuterung zu der Bedeutung der Arten vorliegender Umweltinformationen zu den Schutzgütern:
  • Mensch: Informationen zu Lärm- und Geruchsbelastungen; Lärmgutachten, Geruchsgutachten

  • Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Informationen zu Tieren und Pflanzen sowie zu den vorgefundenen Biotoptypen und zum naturschutzrechtlichen Erfordernis von Ausgleichsmaßnahmen; spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Biotopkartierung, Eingriffs-/Ausgleichsbilanz

  • Fläche: Informationen zum Flächenverbrauch; wirksame und rechtskräftige Bauleitpläne der Gemeinde

  • Boden: Informationen zu der Wertigkeit und Schutzwürdigkeit der Bodentypen sowie zu Bodenverunreinigungen; Altlastenverdachtsflächen, Baugrunduntersuchung

  • Wasser: Informationen zum Grundwasserschutz und den Oberflächengewässern; Nachweis der Versickerungsfähigkeit, Konzept zur Oberflächenwasserbeseitigung, Trinkwasserschutzgebiete, Überschwemmungs- und Überschwemmungsverdachtsgebiete etc.

  • Luft: Informationen zu Kaltluftentstehungsbereichen und -schneisen

  • Klima: Informationen zu den Klimafunktionen; Gutachten zur lokalen Klimaentwicklung

  • Landschaft: Informationen zum Orts- und Landschaftsbild, Landschaftsbildanalyse, Hinweis auf landschaftliches Vorbehaltsgebiet, Landschaftsplan

  • Kultur- und sonstige Sachgüter: Informationen zu den Kulturgütern; Liste der Denkmale und Bodendenkmäler

 

Die Planunterlagen sind ebenfalls auf der Internetpräsentation der Samtgemeinde Börde Lamstedt bereitgestellt und abrufbar. Die benötigten Informationen sind unter https://www.boerde-lamstedt.de/seite/538893/bauleitplanung.html zu finden.

 

Der Planbereich der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und Mittelstenahe ist im nachstehenden Übersichts­plan umrandet dargestellt:

 

Übersichtsplan

 

Es erfolgt klarstellend der ergänzende Hinweis zu diesem Übersichtsplan, dass verbunden mit diesem Bauleitplanverfahren die derzeitig geltende Ausschlusswirkung für Windkraftenergieanlagen im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 3 BauGB für das gesamte Gebiet der Samtgemeinde Börde Lamstedt aufgehoben werden soll.

 
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