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71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 80 „Jochensweg“, Lamstedt;

14. 11. 2023

71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und

Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 80 „Jochensweg“, Lamstedt;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und 
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Börde Lamstedt hat in seiner Sitzung am 17.10.2023 auf Grundlage des § 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 80 „Jochensweg“, Lamstedt beschlossen und hierbei auch die Entwurfsunterlagen dieser Bauleitpläne genehmigt. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekanntgemacht.

 

Ziel der Bauleitplanung ist es, durch die Festsetzung eines Sonstigen Sondergebietes (SO) mit Zweckbestimmung "Mehrgenerationenwohnen" die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Mehrgenerationenwohnanlage mit Einrichtungen des "Betreuten Wohnens" zu schaffen. Mit dem sozialen Projekt soll in Lamstedt das generationsübergreifende Wohnen mit einem engen Zusammenleben und gegenseitiger Unterstützung von Jung und Alt sowie die soziale Zusammengehörigkeit bzw. das Miteinander von Menschen mit und ohne Handicap gefördert werden. Daher sollen in diesem Kontext auch Betreuungsmöglichkeiten für Menschen mit unterschiedlichem Pflege- und Unterstützungsbedarf und Alters angeboten werden. Im Plangebiet ist vonseiten des Investors die Errichtung von mehreren zweigeschossigen Gebäuden mit einer Höhe von 12,00 m vorgesehen. Es sollen insgesamt 31 Wohnungen entstehen, von denen mind. 18 seniorengerechte und barrierefreie Wohnungen und/oder für das "Betreute Wohnen vorgesehen sind. Darüber hinaus sind zwei Wohnungen für Betriebsleiter etc. zulässig, um eine ständige Betreuung und Versorgung vor Ort zu gewährleisten. Des Weiteren soll ein Gemeinschaftszentrum mit gemeinsam nutzbaren Räumen entstehen, um für die Bewohner einen Treffpunkt und Begegnungsmöglichkeiten zu bieten.

 

Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieser Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung zu geben wird ein öffentliches Auslegungsverfahren ausgeführt. Das öffentliche Auslegungsverfahren und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 29.12.2023 im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, Zimmer 7, 21769 Lamstedt durchgeführt.

 

Der Entwurf mit Planzeichnung und Begründung und Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Arten und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschafts- und Ortsbild, Schutzgut Mensch und sonstige Sachgüter, Fläche, sowie umweltbezogene Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB zu den genannten Bauleitplanverfahren liegt in dem genannten Zeitraum während der Dienststunden (Montag – Freitag von 08.00-12.00 Uhr und Donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegungszeiten kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und können Anregungen zu diesen Unterlagen von jedermann vorgebracht werden, auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der weiteren Beschlussfassung zu diesem Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Die Planunterlagen sind ebenfalls auf der Internetpräsentation der Samtgemeinde Börde Lamstedt bereitgestellt und abrufbar. Die benötigten Informationen sind unter https://www.boerde-lamstedt.de/seite/538893/bauleitplanung.html zu finden.

 

Der Planbereich zur 71. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und des Bebauungsplanes Nr. 80 „Jochensweg“, Lamstedt ist  im nachstehenden Übersichts­plan schwarz umrandet dargestellt:

 

(Bitte Übersichtsplan einfügen!)

 

Lamstedt, (Datum der Veröffentlichung einsetzen)       

 

Holger Meyer

Samtgemeindebürgermeister

 
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