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Katzenschutzverordnung für die Samtgemeinde Börde Lamstedt

Samtgemeinde Börde Lamstedt, den 09. 06. 2023

Zum 09.06.2023 ist die Verordnung über die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht von freilaufenden Katzen im Gebiet der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Landkreis Cuxhaven, (Katzenschutzverordnung) in Kraft getreten.

Zweck dieser Verordnung ist es, die unkontrollierte Vermehrung von freilaufenden Katzen zu begrenzen und so zum einen freilaufende Tiere zu schützen und zum anderen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie z. B. Krankheitsübertragung/-verbreitung, abzuwehren.

 

Nach der Verordnung müssen Katzenhalter/-innen ihre freilaufenden Katzen kastrieren und kennzeichnen lassen sowie registrieren. Katzenhalter im Sinne der Verordnung sind Personen, die freilaufenden Katzen mindestens vorübergehend Obhut gewähren oder regelmäßig, zumindest wiederholt, Futter zur Verfügung stellen. Eine Katze ist freilaufend, wenn sie sich dauernd, regelmäßig oder unregelmäßig außerhalb der Wohnung ihres Halters/ihrer Halterin bewegen kann.

 

Die Registrierung kann beispielsweise kostenlos erfolgen bei:

  1. FINDEFIX

Das Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes

Bundesgeschäftsstelle

In der Raste 10

53129 Bonn

Tel.: +49 (0)228-60496-35

Fax: +49 (0)228-60496-40

URL:

 

  1. TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V.

Otto-Vogler-Straße 15

65843 Sulzbach/Ts.

Tel.: +49 (0)6190-937300

Fax: +49 (0)6190-937400

URL: www.tasso.net

 

Katzen, die jünger als fünf Monate sind, sind von diesen Regelungen ausgenommen. Ebenso können Ausnahmegenehmigungen für Rassekatzen und für Katzen in landwirtschaftlichen Betrieben beantragt werden. Der Antrag ist an die Samtgemeinde zu richten.

Katzenhalter/-innen haben der Samtgemeinde oder einer von ihr beauftragten Person auf Verlangen Nachweise für die oben genannten Verpflichtungen vorzulegen. Die Samtgemeinde Börde Lamstedt kann Verstöße gegen die Katzenschutzverordnung im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 € ahnden.

 

Die Katzenschutzverordnung kann hier eingesehen werden.

Bei Fragen rund um die Verordnung, zu ihrer Durchsetzung und zu Ausnahmegenehmigungen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Samtgemeinde Börde Lamstedt.

Ansprechpartnerin ist Frau Räkel

Mail: ;

Tel.: 04773-899 203.

 
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