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Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Dulonsberg

28. 09. 2021

 Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Dulonsberg
-Auslegung von Unterlagen

 

Zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerkes Wingst wird durch den Landkreis Cuxhaven ein Wasserschutzgebietsverfahren nach den §§ 51 und 52 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) in der zzt. geltenden Fassung und der §§ 91 und 92 des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 64) in der zzt. geltenden Fassung durchgeführt, welches darauf abzielt, eine Wasserschutzgebietsverordnung für das betroffene Gebiet festzusetzen. Der entsprechende Antrag sowie die dazugehörigen Unterlagen (Zeichnungen, Erläuterungen und ein Entwurf der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung) liegen in der Zeit vom 06.09.2021 einschließlich 05.10.2021 zur allgemeinen Einsicht aus.

 

 
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