78. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und Bebauungsplanes Nr. 89 „GE Am Galgenberg II“, Lamstedt; Beteiligung der Öffentlichkeit / öffentliche Auslegung
Der Samtgemeindeausschuss der Samtgemeinde Börde Lamstedt hat in seiner Sitzung am 19.06.2025 auf Grundlage des §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung von Bauleitplanverfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes 1980, Lamstedt und im Parallelverfahren eines Bebauungsplanes Nr. 89 „GE Am Galgenberg II“; Lamstedt beschlossen.
In gleicher Sitzung wurde beschlossen, diese Bauleitplanentwürfe einschließlich der Plandarstellungen und der Begründungen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4 Absatz 2 BauGB die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Dem Grundzentrum Lamstedt ist nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises Cuxhaven die Schwerpunktaufgabe Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten zugeordnet.
Ziel der Bauleitplanung ist es, im Plangebiet weitere Gewerbeflächen für die Neuansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen und den in der Gemeinde Lamstedt zu erwartenden Bedarf an Gewerbegrundstücken mittelfristig decken zu können.
Um die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten und Gelegenheit zur Äußerung zu geben, wird das öffentliche Auslegungsverfahren in der Zeit vom 28.08.2025 bis einschließlich 01.10.2025 im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt, Schützenstraße 20, Zimmer 7, 21769 Lamstedt durchgeführt.
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