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Informationen zur Geflügelpest
Samtgemeinde Börde Lamstedt05.11.2025
Aufgrund der derzeitigen Geflügelpest (Aviäre Influenza), sind alle Geflügelhalter mit mehr als 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel zum Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest, aufzustallen. Bisher sind allerdings keine Fälle bekannt.
Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren wird geraten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel
Tierhalterinnen und Tierhalter sind dazu aufgefordert, die empfohlene Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten. Hausgeflügelbestände werden dringend gebeten, bereits einen ersten Verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts, sowie an Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel sollen auf keinen Fall berührt, eingefangen oder mitgenommen werden.
Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögel sollen über das Formular auf der Internetseite des Landkreises gemeldet werden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend, infizierte Vögel können nicht geholfen oder gerettet werden.
Hier kommen Sie zur offiziellen Pressemitteilung des Landkreises Cuxhaven.