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Jugendzentrum Armstorf

Angebot

Das Jugendzentrum Armstorf bietet offene Kinder- und Jugendarbeit an und lädt alle Interessierte ein, dort ihre Freizeit zu verbringen. Es werden in Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen Angebote durchgeführt, die sich an den Interessen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Teilnahme ist nicht an eine Mitgliedschaft in den einzelnen Vereinen gekoppelt. Das Jugendzentrum Armstorf steht grundsätzlich allen Kindern und Jugendlichen zur Verfügung.

Die Kinder haben das Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Sie werden von den BetreuerInnen unterstützt und begleitet. Die angebotene Kinder- und Jugendarbeit soll als Teil der Jugendhilfe zur Verwirklichung dieses Rechtes gesehen werden. Besondere Unterstützung erhalten die Anwesenden in ihrer sozialen und individuellen Entwicklung. Benachteiligungen jeder Art, sei es durch körperliche Behinderung oder Migrationshintergrund wird somit vermieden oder abgebaut.

Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden in die laufenden Projekte mit eingebunden und profitieren somit von gut durchgeführten Veranstaltungen.
Die angebotenen Aktionen sollen das Interesse der Kinder und Jugendlichen ansprechen. Ihre Beteiligung an der Organisation, Planung und Durchführung der einzelnen Angebote ist erwünscht und erforderlich.

Unsere definierten Arbeitsfelder sind:

  • Außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
  • Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
  • Arbeitswelt- schul- und familienbezogene Jugendarbeit.

Nutzungsbedingungen

Das Nutzungsentgelt für die Vermietung des Jugendzentrums Armstorf wird ab dem 01. August 2013 wie folgt festgesetzt:

 

Nutzungsentgelt
für das Jugendzentrum Armstorf 260,00
für eingeschränkte Nutzungen 190,00
für einfache Nutzungen, z.B. Beerdigungskaffee (max. 3 Std.) 120,00
für die Durchführung eines Balles/Discothekveranstaltung 200,00/Tag

 

Das Reinigungsentgelt ist in den jeweiligen Nutzungsentgelten enthalten. Gleichzeitig wird die unter Ziffer 2.1 der Beschlussfassung des Rates vom 25.09.2003 (TOP6) festgesetzte 

Reinigungspauschale aufgehoben.

- Beschluss des Rates der Gemeinde Armstorf vom 17. Juli 2013 –

 

JUZ Armstorf2
Jugendzentrum Armstorf

Hauptstraße 12

21769 Armstorf 

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