Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft
Am 1. April beginnt die Leinenpflicht für alle Hunde in der freien Landschaft. Während der Brut- und Setzzeit
bis zum 15. Juli gilt es besonders, die Wildtiere zu schützen und sie keinen Störungen auszusetzen. Deshalb sollten vor allem Hundehalter Rücksicht nehmen und ihre Hunde nicht frei herumlaufen lassen.
Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft.
Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß. Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Werden die bodenbrütenden Wildtiere aus ihren Nestern vertrieben, kann das Gelege auskühlen. Berührt ein Hund beim Stöbern den Nachwuchs, kann es passieren, dass er nicht mehr von der Mutter als erkannt wird.
Wo müssen Hunde an die Leine? In der freien Landschaft. Zur freien Landschaft gehören neben den Flächen des Waldes auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Da viele frei lebende Tiere auch Parks und Grünanlagen, in denen keine allgemeine Leinenpflicht besteht, zur Aufzucht ihres Nachwuchses nutzen, sollten Hundehalter ihre Hunde auch in innerstädtischen Bereichen nicht frei laufen lassen und besonders aufmerksam sein.