Katzenkastration
Das Land Niedersachsen führt seit 2017 jährlich die Katzenkastrationsaktion erfolgreich durch, wobei über 15.000 freilebende Hauskatzen bereits kastriert, gekennzeichnet und registriert wurden.
Nachdem letztes Jahr in beiden Aktionsräumen erfolgreich insgesamt 4.800 Kastrationen an männlichen und weiblichen freilebenden Hauskatzen durchgeführt wurden, stellt das Land Niedersachsen weitere 163.000 € für das Jahr 2025 zur Verfügung, sodass die Katzenkastrationsaktion weitergehen kann. Geplant ist der Zeitraum vom 17. März 2025 bis 30. April 2025.
Diese Kastrationsaktion richtet sich an Tierschutzvereine, Tierheime und Ehrenamtliche, die eine Futterstelle mit freilebenden Hauskatzen betreuen. Unkastrierte freilebende Katzen können bei in Niedersachsen niedergelassenen Tierärzten vorgestellt, dort kastriert, gekennzeichnet und in einem Haustierregister registriert werden.
Im Rahmen dieser Aktion können Tierheime, Tierschutzvereine und ehrenamtliche Betreuer/-innen von kontrollierten Futterstellen freilebende Hauskatzen bei in Niedersachsen ansässigen und an der Aktion teilnehmenden Tierärzten/-innen anmelden und dort zwecks Kastration, Kennzeichnung und Registrierung abgeben. Nach erfolgter Kastration können die kastrierten Katzen entweder mit einer Nachversorgung an den Einfangort zurückgebracht oder über ein Tierheim in ein Zuhause vermittelt werden. Voraussetzung ist, dass die Katzen freilebend (d. h. ohne menschlichen Bezug) sind und vorab bei der Gemeinde als Fundtiere gemeldet wurden.