Digitale Lichtbilder ab 1. Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen
Dokumentenwesen vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale
Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Dies betrifft folgende Dokumente:
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Reisepass (reguläre oder Express-Bestellung)
vorläufiger Reisepass
Die digitalen Lichtbilder werden im Rathaus der Samtgemeinde Börde Lamstedt durch ein Aufnahmesystem erstellt. Sie können dann die digitalen Lichtbilder nur noch an einem Aufnahmegerät im Rathaus erstellen lassen und direkt im Anschluss Ihr Ausweisdokument beantragen. Die Lichtbilder werden nur zur Beantragung von den oben genannten Dokumenten gefertigt und nicht ausgehändigt.
Der Zugriff auf die Lichtbilder ist auf sechs Monate beschränkt.
Pro beantragtes Ausweisdokument fällt eine Gebühr in Höhe von 6,00 € an.