Grundsteuerreform

21. 03. 2022

Niedersachsen hat seit dem 7. Juli 2021 ein eigenes Grundsteuergesetz, das laut Landesamt für Steuern einfacher und gerechter sein soll. 

 

Der neue Hauptfeststellungsstichtag für alle bebauten Grundstücke in Niedersachsen ist der 1. Januar 2022.

 

Jede*r Eigentümer*in eines Grundstücks (bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) ist verpflichtet, für die Hauptfeststellung eine Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einzureichen - egal ob das Grundstück selbst genutzt oder vermietet ist. In Niedersachsen wird man für die Grundsteuer nur noch ein einziges Mal eine solche Erklärung abgeben müssen. Eine Ausnahme bilden die land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücke; für sie ist alle sieben Jahre eine Erklärung abzugeben.

 

Über "Mein Elster" können Bürger*innen ab dem 1. Juli 2022 die Erklärung auf elektronischem Weg abgeben. Hierfür wird ein Benutzerkonto benötigt, mit dem sie sich einmalig gegenüber dem Finanzamt ausweisen. Es sei ratsam, dieses Benutzerkonto bereits jetzt unter www.elster.de zu beantragen, so das Landesamt.

 

Wer über ein solches Benutzerkonto schon verfüge könne dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Bis zum 31. Oktober 2022 muss die Erklärung beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.

 

Eigentümer*innen aus Niedersachsen sollen im Mai/Juni 2022 vom zuständigen Finanzamt ein Schreiben erhalten, aus dem die wichtigsten Informationen für das Ausfüllen der Erklärung hervorgehen.